Diese Vermittler-AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen MK-i Automations GesmbH (in Gründung), M.-Lang-Gasse 5, 2380 Perchtoldsdorf, Österreich (im Folgenden „MK-i") und der natürlichen oder juristischen Person, die im Partner-Portal partners.mk-i.net registriert ist (im Folgenden „Vermittler").
Diese AGB gelten ergänzend zu den allgemeinen AGB von MK-i Automations. Bei Widersprüchen zwischen diesen Vermittler-AGB und den allgemeinen AGB gehen diese Vermittler-AGB für die Vermittler-Beziehung vor.
Mit Aktivierung des Portal-Zugangs und der ersten Nutzung des Vermittler-Codes (REF oder DREF) erklärt sich der Vermittler mit diesen Bedingungen einverstanden.
MK-i unterscheidet zwei Vermittler-Typen mit unterschiedlichen Konditionen:
Eine automatische Umwandlung von REF zu DREF findet nicht statt. Wer Partner werden möchte, beantragt den Status explizit per E-Mail an [email protected] mit Vorlage von UID-Nummer, Firmenbuchauszug und Gewerbeschein.
Anspruch auf Provision (DREF) bzw. Cashback (REF) entsteht ausschließlich bei Erst-Redesign-Aufträgen mit Status „bezahlt" der zugehörigen Customer-Rechnung. Auf Folgeaufträge wie Anpassungen, Mahnungen oder reine Hosting-Aktivierungen wird keine Provision / kein Cashback gewährt.
Die Berechnung erfolgt auf Basis des Netto-Endpreises der Customer-Rechnung. Die Umsatzsteuer fließt nicht in die Berechnungsgrundlage ein.
Der Anspruch entsteht zum Zeitpunkt des Eingangs der Customer-Zahlung am MK-i-Konto. Vorher ausgewiesene Pipeline-Werte sind unverbindliche Voraussichten und begründen keinen Rechtsanspruch.
Auszahlungen werden monatlich gesammelt und am 11. Tag des Folgemonats ausgeführt. Beispiel: Eine im Mai bestätigte Provision wird am 11. Juni ausbezahlt.
Voraussetzungen für die Auszahlung:
Über die Auszahlung wird eine Provisionsabrechnung erstellt, die im Auszahlungen-Tab des Portals als PDF abrufbar ist. Vermittler mit eigener UID-Nummer können selbst eine Rechnung an MK-i über die ausgezahlte Provision legen; in diesem Fall ersetzt die Vermittler-Rechnung die Provisionsabrechnung als Buchungsbeleg.
Wird eine Customer-Rechnung nach Auszahlung der Provision / des Cashbacks storniert (z.B. durch Rücktritt, Mängelrüge, Gewährleistungsfall), behält sich MK-i vor, die ausgezahlte Provision / das ausgezahlte Cashback vom Vermittler zurückzufordern.
Die Rückforderungsfrist beträgt sechs Monate ab dem Datum der Customer-Zahlung. Nach Ablauf dieser Frist verfällt das Rückforderungsrecht. Abweichende individuelle Stornohaftungsfristen können im Vermittler-Profil festgelegt sein und sind dort einsehbar.
Im Storno-Fall wird der entsprechende Provisions-Eintrag im Portal auf den Status „storniert" gesetzt. MK-i informiert den Vermittler per E-Mail über den Storno-Vorgang und den Rückforderungsbetrag. Die Rückzahlung kann auf Wunsch über künftige Provisionen verrechnet oder per Banküberweisung beglichen werden.
Empfehler (REF) haben bei jedem Cashback-Eintrag die Wahl zwischen drei Optionen:
Die Wahl ist verbindlich und kann nach Klick auf den entsprechenden Button in der Cashback-Bestätigungsmail nicht mehr geändert werden.
Die Vermittler-Beziehung kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich (per E-Mail an [email protected]) beendet werden. Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist.
Mit Beendigung wird der Vermittler-Code (REF/DREF) deaktiviert. Bereits vermittelte und auszahlungsbereite Provisionen / Cashback-Beträge bleiben erhalten und werden gemäß § 4 ausgezahlt. Die Stornohaftung gemäß § 5 bleibt für sechs Monate nach der letzten Auszahlung bestehen.
MK-i behält sich vor, die Vermittler-Beziehung mit sofortiger Wirkung zu beenden bei:
Die Verarbeitung der Vermittler-Daten erfolgt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, BAO § 132: 7 Jahre für steuerlich relevante Belege).
Details zu den verarbeiteten Daten, Speicherdauern und Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des Partner-Portals.
MK-i haftet nicht für entgangene Provisionen, die auf vom Endkunden zu vertretende Umstände zurückzuführen sind (Storno, Insolvenz, Zahlungsausfall, Anfechtung).
Die Haftung von MK-i gegenüber dem Vermittler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MK-i nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden.
Der Vermittler hält MK-i schad- und klaglos für Ansprüche Dritter, die durch fehlerhafte Angaben des Vermittlers im Vermittlungsprozess entstehen.
MK-i ist berechtigt, diese Vermittler-AGB mit einer Vorankündigung von 30 Tagen zu ändern. Die Änderung wird per E-Mail an die im Portal hinterlegte Adresse mitgeteilt. Widerspricht der Vermittler nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung, gilt die Änderung als angenommen. Im Falle eines Widerspruchs gilt die Vermittler-Beziehung als zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB beendet (§ 8).
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von MK-i Automations in Perchtoldsdorf, soweit der Vermittler Unternehmer im Sinne des UGB ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).